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An dieser Stelle könnten wir, wie viele andere, den Text des Gebäudeenergiegesetzes (kurz GEG) einbinden und Ihnen zur Verfügung stellen. Das ist aus meiner Sicht aber nicht zielführend. Der Text liest sich wie jeder Gesetzestext und am Ende versteht man nur Bahnhof. Für alle Interessierten hier der Link:

Link zur Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 Für diejenigen, die es lieber schnell und verständlich möchten, hat Rockwool es schön zusammengefasst in eine Tabelle:

 Beispiele für die richtige Umsetzung der GEG-Anforderungen

Die nachfolgenden Tabelle von Rockwool zeigt praxisrelevante Beispiele für die richtige Umsetzung der GEG-Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70).

Dämmstärke Trinkwasserleitungen warm (PWH)

Dämmstärke Heizungsleitungen

 

 

200%

an Außenluft grenzend

 

200%

in frei belüfteten Tiefgraragen

in nichtbeheizten ungedämmten Dachräumen

in unbeheizten Räumen und Kellerräumen

100%

100%

in Außenbauteilen (Wände, Decken ... )

in Bauteilen zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum

in Schächten und Kanälen

Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer unterschiedlicher Nutzer

im Fußboden verlegte Leitungen gegen Erdreich

in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer

50%

in Wand- und Deckendurchbrüchen

(Abschottungsbereich)

50%

im Kreuzungsbereich von Leitungen

an Leitungsverbindungsstellen

an zentralen Leitungsverteilern

an Armaturen

im Fußbodenaufbau

(auf der Rohdecke, unter Estrich)

6 mm

100%

in beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar

Keine Anforderung

 

nicht relevant für Trinkwasser warm

in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar

Stichleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind und sich in beheizten Räumen befinden

 

 

nicht relevant für Heizungsanlagen 

 

Keine Anforderung

Die entsprechenden Abschnitte im Originaltext finden Sie (siehe Link oben).