An dieser Stelle könnten wir, wie viele andere, den Text des Gebäudeenergiegesetzes (kurz GEG) einbinden und Ihnen zur Verfügung stellen. Das ist aus meiner Sicht aber nicht zielführend. Der Text liest sich wie jeder Gesetzestext und am Ende versteht man nur Bahnhof. Für alle Interessierten hier der Link:
Link zur Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Für diejenigen, die es lieber schnell und verständlich möchten, hat Rockwool es schön zusammengefasst in eine Tabelle:
Beispiele für die richtige Umsetzung der GEG-Anforderungen
Die nachfolgenden Tabelle von Rockwool zeigt praxisrelevante Beispiele für die richtige Umsetzung der GEG-Anforderungen nach Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70).
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Dämmstärke Trinkwasserleitungen warm (PWH) |
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Dämmstärke Heizungsleitungen |
200% |
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an Außenluft grenzend |
200% |
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in frei belüfteten Tiefgraragen |
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in nichtbeheizten ungedämmten Dachräumen |
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in unbeheizten Räumen und Kellerräumen |
100% |
100% |
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in Außenbauteilen (Wände, Decken ... ) |
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in Bauteilen zwischen einem unbeheizten und beheizten Raum |
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in Schächten und Kanälen |
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Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer unterschiedlicher Nutzer |
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im Fußboden verlegte Leitungen gegen Erdreich |
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in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer |
50% |
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in Wand- und Deckendurchbrüchen (Abschottungsbereich) |
50% |
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im Kreuzungsbereich von Leitungen |
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an Leitungsverbindungsstellen |
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an zentralen Leitungsverteilern |
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an Armaturen |
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im Fußbodenaufbau (auf der Rohdecke, unter Estrich) |
6 mm |
100% |
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in beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar |
Keine Anforderung |
nicht relevant für Trinkwasser warm |
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in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar |
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Stichleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind und sich in beheizten Räumen befinden
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nicht relevant für Heizungsanlagen
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Keine Anforderung |
Die entsprechenden Abschnitte im Originaltext finden Sie (siehe Link oben).